Dachradialventilator HFD 400-16 D/ 4/ Exd Z1
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Korrosionsbeständiger Kunststoff-Dachradialventilator mit Gehäuse aus PPs-el, in stabiler, tiefgezogener Ausführung, einseitig saugend, Splitterschutz gemäß UVV als kunststoff-beschichtetes Drahtgeflecht. Alle dem Abluftmedium ausgesetzten Teile bestehen aus Kunststoff bzw. sind kunststoffummantelt. Laufrad aus PPs-el mit rückwärts gekrümmten Schaufeln, fliegend auf Motorwelle gelagert, statisch und dynamisch ausgewuchtet, Auswuchtgüte mindestens G 6.3 (DIN ISO 21940-11). Einschließlich innenliegendem Motor, gegen das Fördermedium gekapselt, und außen aufgebautem Ex-Klemmkasten. Volumenstrom : 2200- 11000 m³/h Statische Druckdifferenz : 1148- 228 Pa Motorleistung : 5,5 kW Drehzahl - Motor : 1445 1/min Spannung : 3~ 400 V Frequenz : 50 Hz Nennstrom : 11,5 A Schutzart/Motorschutz : IP 55/Kaltleiter Ex-Klassifizierung : II 2G Ex db IIC T4 Gb Motor für FU geeignet : Ja ATEX Ventilator Ex-Bezeichnung: Ex II 2G Ex h IIB+H2 T4 Gb Anforderung INNEN : Kategorie 2 (Zone 1) Temperaturklasse : T4 (135 °C) Anforderung AUSSEN : Kategorie 2 (Zone 1) Temperaturklasse : T4 (135 °C) |
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ATEX: Vertrauen in Sicherheit, Expertise im Explosionsschutz |
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ATEX ist eine Bezeichnung, die häufig im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz innerhalb der Europäischen Union steht. Der Name ATEX leitet sich von der französischen Bezeichnung ATmosphères EXplosibles ab. Es handelt sich dabei um zwei EU-Richtlinien, die den Schutz von Personen und Sachwerten in explosionsgefährdeten Bereichen sicherstellen sollen. Diese Richtlinien sind: 1.) ATEX 2014/34/EU (früher 94/9/EG) Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen: Diese Richtlinie regelt das Inverkehrbringen von Produkten, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte so konstruiert und gefertigt sind, dass sie die Gesundheit und Sicherheit von Personen sowie den Schutz von Sachwerten nicht gefährden, wenn sie wie vorgesehen verwendet werden. 2.) ATEX 1999/92/EG (auch bekannt als ATEX-Betriebsrichtlinie): Diese Richtlinie richtet sich an den Arbeitgeber und betrifft die Mindestanforderungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern, die durch explosive Atmosphären gefährdet sein können. Sie verlangt von Arbeitgebern, das Risiko von Explosionen zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört die Einteilung von Bereichen in Zonen basierend auf der Häufigkeit und Dauer des Auftretens gefährlicher explosiver Atmosphären. |
Für Produkte, die unter die ATEX-Richtlinien fallen, ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich, die anzeigt, dass das Produkt den geltenden EU-Anforderungen entspricht, einschließlich der für den Explosionsschutz. Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung müssen Produkte, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, das spezielle ATEX-Kennzeichen (ein Hexagon mit der Aufschrift ’Ex’) tragen. Die Umsetzung dieser Richtlinien erfordert von den Herstellern umfangreiche Kenntnisse über die Eigenschaften von Gasen, Dämpfen und Stäuben in Bezug auf deren Explosionsfähigkeit. Ebenso müssen Betreiber von Anlagen, in denen explosive Atmosphären auftreten können, geeignete Sicherheitskonzepte entwickeln und umsetzen, um das Risiko einer Explosion zu minimieren und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. In der Praxis bedeutet dies, dass Geräte und Schutzsysteme, die in solchen Bereichen eingesetzt werden, so konstruiert sein müssen, dass sie keine Zündquelle darstellen können, beispielsweise durch Funkenbildung oder übermäßige Wärmeentwicklung. Die Anforderungen variieren je nach der spezifischen Zone, in der das Gerät eingesetzt wird, und dem Typ der explosiven Atmosphäre (z.B. Gas oder Staub). |
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Die ATEX-Richtlinien decken ein breites Spektrum an Produkten und Schutzmaßnahmen ab, um Sicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen zu gewährleisten. Hier sind weitere detaillierte Informationen und Aspekte der ATEX-Thematik: Zoneneinteilung Ein zentraler Aspekt der ATEX-Richtlinien ist die Einteilung von Bereichen in Zonen. Diese Klassifizierung basiert auf der Art, Häufigkeit und Dauer des Auftretens einer explosiven Atmosphäre. Für Gase, Dämpfe und Nebel: Zone 0: Ein Bereich, in dem eine explosive Gasatmosphäre ständig oder langzeitig vorhanden ist. Zone 1: Ein Bereich, in dem sich unter normalen Betriebsbedingungen gelegentlich eine explosive Gasatmosphäre bilden kann. Zone 2: Ein Bereich, in dem eine explosive Gasatmosphäre normalerweise nicht oder nur kurzzeitig auftritt. Für Stäube: Zone 20: Ein Bereich, in dem eine explosive Staubwolke ständig oder langzeitig in der Luft vorhanden ist. Zone 21: Ein Bereich, in dem sich unter normalen Betriebsbedingungen gelegentlich eine explosive Staubwolke bilden kann. Zone 22: Ein Bereich, in dem eine explosive Staubwolke nicht unter normalen Betriebsbedingungen und nur kurzzeitig auftritt. Gerätekategorien Die Geräte und Schutzsysteme, die unter die ATEX 2014/34/EU fallen, werden entsprechend ihrem Einsatzort in verschiedene Kategorien eingeteilt, die das erforderliche Schutzniveau angeben: - Kategorie 1 (Zone 0 oder 20): Höchstes Schutzniveau; Geräte müssen selbst bei zwei unabhängigen Fehlfunktionen Sicherheit bieten. - Kategorie 2 (Zone 1 oder 21): Hohes Schutzniveau; Geräte müssen hohe Sicherheit bieten und im Falle einer Störung sicher bleiben. - Kategorie 3 (Zone 2 oder 22): Normales Schutzniveau; Geräte müssen unter normalen Betriebsbedingungen sicher sein. Kennzeichnung Produkte, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen konzipiert sind, müssen neben der CE-Kennzeichnung zusätzliche Informationen tragen, darunter: - Das Ex-Symbol in einem Sechseck. - Die Gruppe und Kategorie des Geräts. - Die Gas- oder Staubgruppe, für die das Gerät geeignet ist. - Die Temperaturklasse oder die maximale Oberflächentemperatur. Konformitätsbewertungsverfahren Die ATEX-Richtlinie schreibt vor, dass Produkte durch ein Konformitätsbewertungsverfahren gehen müssen, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Dies kann interne Produktionskontrollen, Typenprüfungen und in einigen Fällen die Einbeziehung einer benannten Stelle umfassen, je nach Gerätekategorie. Wichtige Aspekte für Betreiber Für Betreiber von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind insbesondere die Anforderungen der ATEX 1999/92/EG (Betriebsrichtlinie) relevant. Diese schreiben vor, dass Betreiber ein Explosionsschutzdokument erstellen müssen, das Folgendes beinhaltet: - Bewertung des Explosionsrisikos. - Maßnahmen zur Verhinderung von Explosionen. - Maßnahmen zum Schutz vor den Auswirkungen einer Explosion, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu sichern. Die Einhaltung der ATEX-Richtlinien ist nicht nur für die Sicherheit am Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung, sondern auch eine rechtliche Anforderung in der EU. Die Umsetzung dieser Richtlinien erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Herstellern, Anlagenbetreibern, Ingenieuren und Sicherheitsexperten, um innovative und sichere Lösungen für den Umgang mit explosiven Atmosphären zu entwickeln. |
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